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Überweisung und stationäre Aufnahme

Überweisung und stationäre Aufnahme

Dann müssen Sie sich an der Zentralen Aufnahme melden.
Die Zentrale Aufnahme ist ein Büro.
Dort werden Sie untersucht.
Die Ärzte und Ärztinnen schauen:
- Wie geht es Ihnen körperlich?
- Wie geht es Ihnen geistig?
- Wie war Ihre bisherige Behandlung?
Sie müssen auch alle wichtigen Papiere mitbringen.
Zum Beispiel:
- Ihre Krankenversicherungskarte
- Eine Überweisung
- Vorbefunde.
Die Ärzte und Ärztinnen schauen sich alle Papiere an.
Dann können die Ärzte und Ärztinnen entscheiden:
Wie soll die Behandlung weitergehen?
Vielleicht müssen Sie in der Klinik bleiben.
Vielleicht müssen Sie nur manchmal in die Klinik kommen.
Vielleicht brauchen Sie keine Behandlung in der Klinik.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Sie alle medizinischen Leistungen.
Vielleicht sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert.
Dann fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse nach.

Manche Menschen brauchen sofort Hilfe.
Zum Beispiel:
- weil sie eine akute psychische Krise haben
- weil sie nicht alleine zur Behandlung kommen können
- weil andere Menschen die Einweisung veranlassen.
Die Zentrale Aufnahme hilft diesen Menschen.
Die Zentrale Aufnahme kümmert sich um die Hilfe für diese Menschen.
Manche Menschen brauchen die Hilfe sofort.
Deshalb werden diese Menschen bevorzugt aufgenommen.
Andere Menschen müssen dann vielleicht länger warten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Behandlungsvertrag

Sie kommen in die Zentrale Aufnahme.
Dann schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit uns.
In dem Vertrag steht:
- Was wir Ihnen versprechen
- Was Sie uns versprechen
Sie können auch Wahlleistungen bekommen.
Das heißt:
Sie können bestimmte Sachen wählen.
Zum Beispiel:
- Ob Sie im Einzel- oder Zweibettzimmer wohnen wollen
- Ob Sie von der Chefärztin oder dem Chefarzt behandelt werden wollen.
Sie müssen dafür Geld bezahlen.
Oder Ihre Krankenversicherung muss dafür Geld bezahlen.
Oder eine andere Versicherung muss dafür Geld bezahlen.

Datenschutz

Alle Infos von Ihnen sind geheim.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Datenschutzgrundverordnung.
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen nichts sagen.