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Qualität von außenprüfen

Qualität von außenprüfen

Wir machen eine Qualitäts-Sicherung.
Das heißt:
Wir prüfen unsere Arbeit.
Das ist ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 137 SGB V.
Dabei prüfen wir bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:

Wie gut ist die Behandlung von Dekubitus?
Dekubitus ist eine Krankheit.

Wir schreiben die Ergebnisse auf.
Dann geben wir die Ergebnisse an ein Institut.
Das Institut prüft die Ergebnisse.
Und das Institut schickt uns die Ergebnisse zurück.
Vielleicht sind unsere Ergebnisse schlecht.
Dann müssen wir mit dem Institut reden.
Wir müssen sagen:
So wollen wir unsere Arbeit besser machen.
Die Ergebnisse stehen in unserem Qualitäts-Bericht.
Der Qualitäts-Bericht ist ein Text über unsere Arbeit.
Die Ergebnisse stehen auch auf der Internet-Seite vom Institut für Qualitäts-Sicherung und Transparenz im Gesundheits-Wesen.