Behandlung nach dem PsychKG
Behandlung nach dem PsychKG
Aber manche Menschen müssen auch in eine Psychiatrie.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: PsychKG.
Das ist die kurze Form für: Psychisch-Kranken-Gesetze.
Dafür braucht man ein ärztliches Zeugnis.
Oder das Ordnungs-Amt sagt:
Die Person muss in die Psychiatrie.
Oder das Amts-Gericht sagt:
Die Person muss in die Psychiatrie.
Für diese Patienten und Patientinnen ist die erste Zeit oft sehr schwer.
Wir versprechen Ihnen:
Wir behandeln Sie nach den Regeln von der Psychiatrie.
Und wir behandeln Sie wie alle anderen Patienten und Patientinnen.
Wir wollen Ihnen die Zeit bei uns so angenehm wie möglich machen.
Und wir wollen Ihnen helfen, gesund zu werden.
Dafür machen wir einen Behandlungs-Plan für Sie.
Den Behandlungs-Plan besprechen wir mit Ihnen.
Vielleicht müssen Sie in eine Klinik.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: PsychKG.
Sie wollen aber nicht in die Klinik.
Sie haben trotzdem bestimmte Rechte.
Sie können uns auf Ihre Rechte ansprechen.
Und Sie können Ihre Rechte einfordern.
Die folgende Liste zeigt Ihnen Ihre Rechte.
1. Sie können eine Person wählen.
Die Person soll wissen:
Sie sind im Krankenhaus.
Bitte sagen Sie uns:
Wen sollen wir informieren?
2. Sie brauchen Hilfe für Ihre Familie?
Und Sie haben hilfsbedürftige Angehörige?
Wir helfen Ihnen dabei.
Und wir helfen Ihnen bei Fragen zu Ihrem Geld.
3. Sie sind in der Klinik?
Dann muss ein Gericht das erlauben.
Das heißt:
Ein Richter oder eine Richterin muss Ja sagen.
Das muss spätestens am Tag nach der Aufnahme passieren.
Die Aufnahme ist der Tag, an dem Sie in die Klinik kommen.
Der Richter oder die Richterin sagt Nein?
Dann können Sie sofort aus der Klinik gehen.
Sie wollen mit dem Richter oder der Richterin sprechen?
Das ist Ihr Recht.
Sie können mit dem Richter oder der Richterin sprechen.
Das Gespräch ist vor der Entscheidung.
Aber manchmal haben die Gerichte zu viel zu tun.
4. Sie müssen in der Klinik bleiben.
Und Sie müssen die Therapie machen.
Das ist wichtig für Ihre Unterbringung.
Sie wollen die Klinik verlassen?
Dann müssen wir das zusammen entscheiden.
Vielleicht dürfen Sie die Klinik für ein paar Stunden verlassen.
Dabei sollen Sie sicher sein.
Und andere Menschen sollen sicher sein.
5. Sie können private Sachen in Ihrem Zimmer haben.
Dabei müssen wir aufpassen:
Die Sachen dürfen nicht schlecht für Ihre Gesundheit sein.
Und die Sachen dürfen nicht schlecht für die Gesundheit von den anderen Patienten und Patientinnen sein.
Manche Sachen sind gefährlich.
Zum Beispiel:
Waffen
spitze Stifte
Schlüssel
Kanülen.
Diese Sachen nehmen wir Ihnen weg.
6. Sie dürfen Briefe schicken.
Und Sie dürfen Briefe bekommen.
Sie dürfen auch telefonieren.
Dabei dürfen Sie andere Menschen nicht stören.
7. Sie haben das Recht auf Besuch.
Sie können Besuch von Ihren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen bekommen.
8. Vielleicht sind Sie sehr krank.
Und Sie sind deshalb eine Gefahr für:
Ihre eigene psychische Gesundheit
das Zusammen-Leben auf der Station.
Dann können wir sagen:
Sie dürfen nicht mehr so oft nach draußen gehen.
Oder wir müssen Sie besonders überwachen.
Vielleicht müssen wir Sie auch fixieren.
Fixieren heißt hier:
Wir binden Sie an ein Bett oder einen Stuhl.
Wir sprechen vorher mit Ihnen darüber.
Vielleicht können wir dann zusammen eine Lösung finden.
Wir dürfen Ihre Freiheit nur für kurze Zeit einschränken.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: PsychKG.
Es geht Ihnen besser?
Dann dürfen Sie wieder alles machen.
Sie sind mit etwas nicht einverstanden?
Zum Beispiel:
mit Ihrer Unterbringung
mit Ihrer Behandlung.
Dann sagen Sie uns das bitte.
Sie können auch eine Beschwerde machen.
Eine Beschwerde ist ein Schreiben.
In dem Schreiben steht:
Das ist nicht gut.
Das Amts-Gericht hat gesagt:
Sie müssen in das Krankenhaus?
Dann können Sie eine Beschwerde machen.
Das Land-Gericht prüft dann Ihre Beschwerde.
Sie sind mit der Behandlung im Krankenhaus nicht einverstanden?
Dann können Sie auch eine Beschwerde machen.
Die Beschwerde-Stelle vom Landschafts-Verband Westfalen-Lippe prüft dann Ihre Beschwerde.
Auf der Station gibt es einen Aushang dazu.