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Behandlungsvertrag

Behandlungsvertrag

Der Behandlungs-Vertrag

Sie unterschreiben einen Vertrag.

In dem Vertrag steht:

- Was wir machen.

- Was Sie machen müssen.

- Wie viel das kostet.

- Ob Sie Wahl-Leistungen wollen.

Wahl-Leistungen sind zum Beispiel:

- Ein Bett im Zimmer haben.

- Die Chefarztin oder den Chef-Arzt sehen.

Datenschutz

Wir schützen Ihre privaten Infos.

Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt ein Gesetz dafür.

Das Gesetz heißt: Daten-Schutz-Grund-Verordnung.

Die kurze Form ist: DGSVO.

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen keine Infos weitersagen.